AGB

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet, die von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichen, gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß.

2. Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Sie erlangen Verbindlichkeit entweder durch die Lieferung oder durch die Bestätigung des Auftrags.

(3) Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden.

(4) Mitteilungen

(a) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mailadresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(5) Muster

Musteranfertigungen sind kostenpflichtig. Im Auftragsfall können Sie diese mit der gesamten Ware besticken lassen oder erhalten das Muster zu einem Sonderpreis.

3. Zahlung

(1) Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Betriebssitz der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß ohne Verpackung und Versand. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach Erscheinen des Angebots erfolgen, ist die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer berechtigt.

(2) Bei Erstlieferung ist die Vergütung sofort per Vorauskasse oder Barzahlung bei Übergabe fällig, soweit nichts anderes vereinbart wird.

(3) Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 14 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.

4. Lieferung und Versand

(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind sowie das Korrekturmuster freigegeben ist. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

(2) Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstörung, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbaren Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

(3) Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrags können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf ein Verschulden der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

(4) Wir stellen alle Waren zur Abholung bereit oder mit einem Paketdienstleister zu.

(5) Mit Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen oder den Auftraggeber direkt hat die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß ihre Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

(6) Für jede Bestellung berechnen wir einen pauschalen Versand- und Verpackungskostenanteil in Höhe von 8,00 € pro Paket. Lieferungen ins Ausland sowie auf die inländischen Inseln und Expresslieferungen werden gesondert berechnet.

(7) Bei Bestellung des Auftraggebers über einem Warenwert von 499,00 € liefern wir versand- und verpackungskostenfrei, wenn der Auftraggeber zusätzlich zur Bestickung Handelsware über uns bezieht. Eventuell anfallende Nachnahmekosten werden berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung im Eigentum der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß.

(2) Ist der Auftraggeber Händler, ist er berechtigt, die Waren der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.

(3) Soweit die von der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß gelieferten Waren verarbeitet werden, wird uns an der neuen Sache ein Eigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung eingeräumt.

6. Rückgaberecht

(1) Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos bestickt wurden, sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

(2) Einwandfrei original verpackte Ware ohne Bestickung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt umgetauscht, wenn dafür ein anderes Produkt bei der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß erworben wird. Bei Rückgabe von bestellter Ware ohne Mängel behalten wir bis zu 15% des Warenwertes ein. Dies sind Lagerkosten, die der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß entstehen, bei Rückversand an den Großhandel.

(3) Die Rücksendung muss ausreichend frankiert werden. Eine Annahme ist sonst nicht möglich. Das Porto wird bei berechtigter Rücksendung wegen Mängel erstattet.

7. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Abweichung der Qualität, Breite, Farbe, Ausrüstung und Designs der gelieferten Ware von unseren Beschreibungen und Mustern. Nach Musterfreigabe des Auftraggebers ist die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß Gewährleistungsfrei, es sei denn, es handelt sich um Beschädigungen der Ware.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich (max. 3 Tage nach Erhalt) gegenüber der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber dies, so kann er gegenüber der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß keine Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend machen.

(4) Die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wurden. Für Fehler, die durch falsche Übermittlung der Logodatei des Auftraggebers oder Behandlung der Textilien entgegen unseren im Innenetikett der Textilien angebrachten Pflegehinweise entstehen, haftet die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß genauso wenig wie für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. (Zusätzlich weisen wir auf die Waschhinweise unserer Stickgarne hin.)

(5) Im Falle eines Mangels der Ware ist die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, so kann der Auftraggeber Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

(6) Bestickung von eigenen Waren – Bestickung von gebrauchten Waren oder nicht von der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß bezogenen Waren unterliegen keiner Gewährleistung auf das Stick-Ergebnis. (siehe § 8 (3))

8. Haftung

(1) Die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß haftet für Vorsatz und grobe Nachlässigkeit seiner Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter.

(2) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Bei angelieferter oder zur Verfügung gestellter Ware erfolgt die Bestickung etc. auf Gefahr des Auftraggebers. Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil durch Nadelbrüche oder Stickbildversatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, werden nicht anerkannt.

9. Stickdaten

Die Stickdatenprogramme, die für die vom Auftraggeber gewünschte Stickerei angefertigt werden, sind als Umsetzung eines Logos in Stiche unsere geistige Leistung und können nur dadurch geschützt werden, dass diese Daten nicht herausgegeben werden. Die anteiligen Kosten für den Auftraggeber werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Herausgabe der Daten. Diese verbleiben zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß.

10. Datenschutz

Die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß erhebt vom Auftraggeber ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung notwendig sind. Wir verpflichten uns, diese Daten nicht an Dritte weiterzuleiten sowie diese mit ihm zumutbaren technischen und mechanischen Einrichtungen gegen den Zugriff Dritter zu schützen.

11. Urheberrechte

Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Sofern der Auftraggeber die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß von allen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die Firma N² Stick Stoff – Enikö Neuß berechtigt, auch den Schaden, der ihr durch die notwenige Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Eichenzell.

N² Stick Stoff – Enikö Neuß

Rheinstr. 20

36124 Eichenzell

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

Eichenzell, 26.06.2025